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Bei der Übergabe des Fahrzeuges haben Sie die Leasingrate für den ersten Monat, eine Bearbeitungsgebühr sowie die Ablieferungspauschale zu ent-richten. Auch wird die Kaution fällig, die jedoch ein Guthaben zu Ihren Gunsten darstellt. Sie dient zur Sicherung unserer Ansprüche Ihnen ge-genüber über die gesamte Laufzeit des Vertrages und wird bonitäts-abhängig festgesetzt (in der Regel zwischen 10% und 20% des Finanz-ierungsbetrages).
Für alle Folgemonate schulden Sie die gleichbleibende Leasingrate, die jeweils im Voraus (per 1. des Monats) bei uns gutgeschrieben sein muss. Zusammen mit dem Leasingvertrag erhalten Sie die Einzahlungsscheine und einen entsprechenden Zahlungsplan.
Bei Vertragsende und Rückgabe des Fahrzeuges wird eine individuelle Schlussabrechnung erstellt.


Neben der monatlichen Leasingrate müssen Sie folgende wichtige Kostenpositionen für ein Automobil mit berücksichtigen:

  • Versicherung (Haftpflicht und Vollkasko)
  • Abgaben (Verkehrssteuern, Autobahnvignette
  • technische Prüfungen
  • Abgastest, etc.)
  • Treibstoff
  • Reparaturen und Unterhalt


Am letzten Tag des Mietverhältnisses geben Sie das Fahrzeug bei unserer Vertrauensgarage ab und es folgt eine Schlussabrechnung. Im Normalfall haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, ein nach Ihren persönlichen Bedürfnissen ausgesuchtes Fahrzeug in einem neuen Vertragsverhältnis zu übernehmen, wenn Sie dies wünschen.


Ja. Sie können den Leasingvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungs-frist per Einschreibebrief auf das Ende eines Kalendermonats kündigen, ohne dass Nachzahlungen im Sinne von erhöhten Leasingraten fällig werden (gilt für Leasingverträge mit Privatpersonen). Was Sie aber vor der Fahrzeugrückgabe machen müssen ist eine Expertise des Fahrzeuges (TCS) und die allfällige Instandstellungskosten des Fahrzeuges ausführen.


Der Zins ist im Kleinkreditbereich und beträgt 12%


 
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